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Tipp:
Vereinbarungen über einen Kündigungsverzicht machen für Mieter in der Regel nur Sinn, wenn es zum Beispiel um die Anmietung einer Eigentumswohnung (hohes Kündigungsrisiko) geht. Notfalls Nachmieterstellung vereinbaren.
Wichtiges Urteil:
Das Kündigungsrecht darf vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an bis zum Ablauf der Kündigungsfrist höchstens für vier Jahre ausgeschlossen werden. Läuft der Kündigungsausschluss vereinbarungsgemäß länger, ist die Mietvertragsklausel unwirksam, und der Mieter kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen (BGH VIII ZR 86/10).
Tipp:
Das Sonderkündigungsrecht für Vermieter kann im Mietvertrag ausgeschlossen werden.
Wichtiges Urteil:
Das Sonderkündigungsrecht ist in Häusern mit drei Wohnungen ausgeschlossen, selbst dann, wenn eine Wohnung leer steht oder der Vermieter zwei Wohnungen selbst nutzt (BGH VIII ZR 90/10).
Bei Mieterhöhungen gibt es keine Toleranzgrenzen, es gilt immer die tatsächliche Wohnfläche (BGH VIII ZR 266/14). Auch bei Betriebskostenabrechnungen gilt immer die tatsächliche Wohnfläche (BGH VIII ZR 173/17).
Tipp:
Vor Unterschrift unter den Mietvertrag nachmessen.
Wichtiges Urteil:
Steht im Mietvertrag, die Angabe zur Wohnungsgröße diene wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes, dann kann der Mieter auch bei Flächenabweichungen von mehr als zehn Prozent keine Rechte geltend machen (BGH VIII ZR 306/09).
Ausnahme: Im Mietvertrag ist ausdrücklich ein Widerrufsrecht vereinbart.
Außerdem: Erfolgt der Vertrasabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters (Unternehmer) oder postalisch, telefonisch oder per E-Mail, hat der Mieter ein Widerrufsrecht. Er kann innerhalb von 14 Tagen seine Erklärung/Unterschrift widerrufen. Ist er über das Widerrufsrecht nicht belehrt worden, hat er 12 Monate Zeit, zu widerrufen.
Aber: Weitere Voraussetzung für das Widerrufsrecht ist, dass der Mieter die Wohnung vorher nicht besichtigt haben darf.
Tipp:
Das Mietverhältnis kann aber gekündigt werden, gegebenenfalls auch schon vor Einzug in die Wohnung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Tipp:
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wird und die Mitglieder wechseln können.
Wichtiges Urteil:
Können Mieter ihre Wohnung mit dem Aufzug gar nicht erreichen, weil sie in einem Quergebäude einer größeren Wohneinheit wohnen und es den Aufzug nur im Vorderhaus gibt, müssen sie auch keine anteiligen Aufzugskosten zahlen (BGH VIII ZR 128/08).
Wichtiges Urteil:
Können Mieter ihre Wohnung mit dem Aufzug gar nicht erreichen, weil sie in einem Quergebäude einer größeren Wohneinheit wohnen und es den Aufzug nur im Vorderhaus gibt, müssen sie auch keine anteiligen Aufzugskosten zahlen (BGH VIII ZR 128/08).
Tipp:
Bevor in die Wohnung investiert wird, sollte eine Modernisierungs-Vereinbarung mit dem Vermieter abgeschlossen werden.
Tipp:
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Vermieter dauerhaft 80 Euro weniger fordert als ortsüblich ist.
Tipp:
Vor Abschluss des Mietvertrages sollten sich Mieter immer den Energieausweis zeigen lassen, um den Energiebedarf des Gebäudes einschätzen zu können. Außerdem kann man sich mit Hilfe des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes über die durchschnittliche Höhe der Betriebskosten in Deutschland informieren.