Bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zählt die tatsächliche Wohnfläche
Mieterbund begrüßt Änderung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (dmb) „Die Korrektur der über zehn Jahre alten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war überfällig“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 220/17). „Der BGH stellt klar, dass es bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf dieweiterlesen