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21. März 2018

Bundesgerichtshof bestätigt gesetzliche Mieterposition

Kündigungssperrfrist gilt bei Wohnungskäufen von Personengesellschaften immer (dmb) „Der Bundesgerichtshof hat nicht mehr und nicht weniger getan, als das Gesetz angewendet. Wenn eine Personengesellschaft durch den Kauf eines Hauses Vermieter wird und zugunsten eines ihrer Gesellschafter wegen Eigenbedarf kündigt, ist zusätzlich zu den gesetzlichen Kündigungsfristen eine Kündigungssperrfrist einzuhalten“, kommentierte der
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